Last Minute Aufruf: Gegen ELENA mitklagen!

Wer noch an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA, den elektronischen Entgeldnachweis, vor dem Bundesverfassungsgericht mitklagen möchte, sollte sich beeilen: Am 25.3. endet die Frist, um die unterschriebene Vollmacht an den FoeBuD zu senden. Wer noch nicht von ELENA gehört hat: Es handelt sich um eine seit dem 1.1.2010 aktive deutschlandweite Datenbank, in die alle Arbeitgeber über ihre Angestellten monatlich folgende Daten übermitteln müssen:

  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen,Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
  • Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

Der FoeBuD, die Piratenpartei und auch viele Gewerkschaften sind der Meinung, dass eine derartige Datensammlung nicht sinnvoll und notwendig ist, daher bereitet der FoeBuD gerade eine Verfassungsbeschwerde nach Vorbild der sehr erfolgreichen Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Wer mitklagen möchte (das haben zu heute 8:00 Uhr bereits über 10.000 Menschen getan), der geht schnell auf http://stoppt-elena.de, füllt das Formular aus, druckt die generierte PDF, unterschreibt sie und schickt sie am besten heute noch zum FoeBuD. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos, allerdings bittet der FoeBuD um Spenden, um die Kosten des Beschwerdeverfahrens stemmen zu können.

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